Förderprogramm

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (GRW)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Regionalförderung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5–6

24143 Kiel

Weiterführende Links:
Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) einzelbetriebliche Investitionsvorhaben in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bei der Finanzierung von einzelbetrieblichen Investitionsvorhaben in den ausgewiesenen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe. Grundlage für die Förderung ist der jeweils geltende Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe. 

Sie bekommen die Förderung für folgende Investitionen:

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen),
  • Erweiterung Ihrer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen) sowie
  • Modernisierung Ihrer Betriebsstätte, sofern Sie ein gewerblicher Beherbergungsbetrieb (Hotel oder hotelähnlicher Betrieb) sind. 

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Bei Errichtungs- und Erweiterungsvorhaben beträgt die Höhe des Zuschusses

  • für kleine Unternehmen im C- und im D-Gebiet bis zu 20 Prozent und
  • für mittlere Unternehmen im C-Gebiet bis zu 15 Prozent und im D-Gebiet bis zu 10 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 35.000 je neu geschaffenem Vollzeitdauerarbeitsplätze (DAP) beziehungsweise Ausbildungsplatz.

Bei Modernisierungsvorhaben von Unternehmen des Beherbergungsgewerbes beträgt die Höhe des Zuschusses

  • für kleine Unternehmen im C-Gebiet bis zu 25 Prozent und im D-Gebiet bis zu 20 Prozent und
  • für mittlere Unternehmen im C-Gebiet bis zu 15 Prozent und im D-Gebiet bis zu 10 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 100.000 je Vorhaben.

Ihre förderfähigen Investitionskosten müssen bei allen Vorhaben mindestens EUR 250.000, bei Modernisierungsvorhaben von Unternehmen des Beherbergungsgewerbes mindestens EUR 50.000 betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens schriftlich oder digital bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?