Förderprogramm

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen (E3)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Ansprechpunkt:

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)

Lorentzendamm 24

24103 Kiel

Weiterführende Links:
Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen – E3

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen oder Forschungs- und Entwicklungsprojekte planen, die der Steigerung der Energieeffizienz, der Senkung des Energieverbrauchs und der Reduzierung der CO2-Emissionen dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzungen von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Senkung des Energieverbrauchs und Reduzierung der CO2-Emissionen.

Sie bekommen die Förderung für

  • nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und dadurch Reduzierung der energiebedingten Treibhausgasemissionen,
  • nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen,
  • nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur Umstellung auf CO2 neutrale Energieträger, sofern diese energieeffizienter sind,
  • nicht gebäudebezogene Investitionen in Querschnittstechnologien wie Mess-, Steuer- Regel- oder Automatisierungstechnik sowie zugehörige Software, sofern sie zur Verbesserung der Energieeffizienz der zu optimierten Anlagen und Prozesse beiträgt,
  • Vorhaben, die zur Durchführung und Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (Durchführbarkeitsstudien) für neuartige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen dienen, in denen technisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für die Entwicklung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen geschaffen werden,
  • Pilot- und Demonstrationsvorhaben, die auf die erstmalige Anwendung und Validierung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben und Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller ab.

Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beträgt die Höhe des Zuschusses

  • bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung,
  • bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten für industrielle Forschung und Durchführbarkeitsstudien.

Der Zuschuss kann für kleine Unternehmen um 20 Prozent, für mittlere Unternehmen um 10 Prozent sowie für Verbundvorhaben um weitere 15 Prozent erhöht werden, jedoch maximal bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

Für Investitionen beträgt die Höhe des Zuschusses

  • bis zu 50 Prozent für kleine Unternehmen,
  • bis zu 40 Prozent für mittlere Unternehmen,
  • bis zu 30 Prozent für große Unternehmen,

jedoch höchstens EUR 2 Millionen je Vorhaben.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mindestens EUR 100.000,
  • investiven Maßnahmen mindestens EUR 100.000 (als beihilfefreie Förderung: mindestens EUR 200.000),
  • Durchführbarkeitsstudien mindestens EUR 50.000

betragen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

In der 1. Stufe richten Sie Ihren Projektvorschlag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH). Wenn Ihr Projektvorschlag positiv bewertet wird, werden Sie aufgefordert, einen Antrag über das Serviceportal des Landes einzureichen.

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