Förderprogramm

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5–6

24143 Kiel

Tel: 0431 99052020

Fax: 0431 99053353

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Weiterführende Links:
Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung Serviceportal des Landes – Digitale Anträge stellen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie in urbanen Räumen umweltschädliche Altlasten sanieren und versiegelte oder mindergenutzte Flächen durch eine ökologische Aufwertung revitalisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben zur Flächenrevitalisierung, die die Überführung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten sowie versiegelten oder mindergenutzten Flächen oder Flächen aus sonstiger Nutzung (zum Beispiel Militär) in ökologisch wertvolle Flächen innerhalb Schleswig-Holsteins vorbereiten. Darüber hinaus sind auch erforderliche Altlastensanierungen zur Beseitigung beziehungsweise Reduzierung von Umweltgefahren im Boden und im Grundwasser im Zuge der Wiederherrichtung der Flächen förderfähig.

Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Untersuchungs- und Planungsleistungen,
  • Altlastensanierung (Dekontamination oder Sicherung),
  • Beseitigung von Bodenverunreinigungen,
  • fachgerechter Rückbau und Entsorgung von unterirdischen oder oberirdischen baulichen Anlagen,
  • fachgerechter Abtransport und, sofern erforderlich, Entsorgung von belastetem Bodenaushub und Wasser,
  • besondere Anforderungen während des Vorhabens, wie Wasserhaltungsmaßnahmen, Tiefgründung, Arbeitsschutz, Sicherung von Deponiegas.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 200.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme digital über das Serviceportal des Landes an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

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