Förderprogramm

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5–6

24143 Kiel

Tel: 0431 99052020

Fax: 0431 99053353

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Weiterführende Links:
Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme Service-Portal des Landes – Digitale Anträge stellen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in den Neubau oder Ausbau von Fernwärme- und Kälteversorgungssystemen investieren, die erneuerbare Energien nutzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei dem Neubau und Ausbau von Wärmeversorgungssystemen auf Basis erneuerbarer Energien.

Sie bekommen die Förderung für Investitionen in

  • Energieerzeugungsanlagen, die Wärmequellen auf Basis erneuerbarer Energien nutzen (beispielsweise Solarenergie, Geothermie, Umweltwärme, industrielle Abwärme),
  • Fernwärme- und Kälteverteilnetze,
  • Wärme- und Kältespeicher in den entsprechenden Netzen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Erzeugungsanlagen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten; liegt ein besonderes landespolitisches Interesse vor, kann der Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten durch Landesmittel aufgestockt werden,
  • Verteilnetze bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten; liegt ein besonderes landespolitisches Interesse vor, kann der Zuschuss auf maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten durch Landesmittel aufgestockt werden,
  • Wärme- und Kältespeicher bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten; liegt ein besonderes landespolitisches Interesse vor, kann der Zuschuss bei kleinen Unternehmen auf maximal 50 Prozent und bei mittleren Unternehmen auf maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten durch Landesmittel aufgestockt werden.

Die Investitionskosten Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 50.000 und dürfen höchstens EUR 1 Million betragen.

Sie können die Förderung pro Wärmenetz nur einmal in Anspruch nehmen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme postalisch oder online über das Serviceportal des Landes an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

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