Förderprogramm

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EFRE)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Regionalförderung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5 – 6

24143 Kiel

Weiterführende Links:
Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung Serviceportal des Landes – Einzelbetriebliche Investitionsförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) einzelbetriebliche Investitionsvorhaben in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beziehungsweise im sogenannten Hamburg-Rand-Raum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Finanzierung von einzelbetrieblichen Investitionsvorhaben in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beziehungsweise im sogenannten Hamburg-Rand-Raum.

Sie bekommen die Förderung für die

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen) sowie
  • Erweiterung Ihrer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen).

Sie bekommen die Förderung vor allem für Investitionen, die auf die Anschaffung von neuen Maschinen/Anlagen und Gebäuden abzielen, mit denen gesetzliche Energieeffizienzstandards erfüllt und gegebenenfalls sogar übertroffen werden und/oder zur Einführung von umweltfreundlicheren Produktionsverfahren und Steigerung der Ressourceneffizienz in Ihrem Unternehmen beitragen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Fördersatzes beträgt für

  • kleine Unternehmen höchstens 20 Prozent und
  • für mittlere Unternehmen höchstens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Ausrichtung Ihres Vorhabens ab und ist auf folgende Beträge je neu geschaffenem Vollzeitdauerarbeitsplatz (DAP) begrenzt:

  • EUR 30.000 für Unternehmen ohne Bezug zu einem der Schwerpunktbereiche Innovation, Digitalisierung, Klimaschutz und Energiewende,
  • EUR 35.000 für Unternehmen mit Bezug zum Bereich Innovation,
  • EUR 40.000 für Unternehmen mit Bezug zu einem der Schwerpunktbereiche Digitalisierung, Klimaschutz und Energiewende, aber ohne Bezug zu Innovation,
  • EUR 45.000 für Unternehmen mit Bezug zum Schwerpunktbereich Innovation und darüber hinaus mit Bezug zu mindestens einem der Schwerpunktbereiche Digitalisierung, Klimaschutz und Energiewende.

Ihre förderfähigen Investitionskosten müssen mindestens EUR 250.000 betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens schriftlich oder digital über das Service-Portal des Landes bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein.

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