Förderprogramm

Förderung von Maßnahmen im Katastrophenschutz

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Ansprechpunkt:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Referat IV 33 (Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz)

Düsternbrooker Weg 92

24105 Kiel

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als öffentlicher oder privater Träger im Katastrophenschutz Maßnahmen ergreifen, die Ihre Handlungsfähigkeit zur Abwehr von Gefahren erhalten oder fortentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Maßnahmen des Katastrophenschutzes, um dessen Handlungsfähigkeit zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu erhalten und fortzuentwickeln.

Sie bekommen die Förderung für

  • Maßnahmen zur Ausbildung der Führungskräfte,
  • Maßnahmen zur Ausbildung der Helferinnen und Helfer der Einheiten/Einrichtungen am Standort und Übungen,
  • Unterhaltung der Katastrophenschutzfahrzeuge (Wartung, Betrieb und Instandsetzung),
  • investive Maßnahmen der Kreise und der kreisfreien Städte zur Komplettierung und zum Ersatz der standardisierten friedensmäßigen Ausstattung der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie für die fachspezifische Ausrüstung der Einheiten des Katastrophenschutzes zur Bekämpfung aller Gefahren und Störungen,
  • Maßnahmen zur Förderung von Hilfeleistungsorganisationen auf Landesebene für ihre Mitwirkung im Katastrophenschutz.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für die

  • Ausbildung der Helferinnen und Helfer und für Übungen bis zu 50 Prozent,
  • Ausbildung der Führungskräfte bis zu 100 Prozent,
  • Unterhaltung der Katastrophenschutzfahrzeuge bis zu 50 Prozent,
  • investiven Maßnahmen der Kreise und kreisfreien Städte 50 bis 90 Prozent, im Einzelfall bis zu 100 Prozent der anfallenden Gesamtausgaben.

Für Maßnahmen zur Förderung der Hilfeleistungsorganisationen wird auf Landesebene im Rahmen der institutionellen Förderung ein Festbetrag gewährt nach einem Verteilungsschlüssel, der einen Sockelbetrag sowie einen Betrag für jeden im Katastrophenschutzdienst tätigen Helfer und jede im Katastrophenschutzdienst tätige Einheit der privaten Hilfeleistungsorganisationen berücksichtigt.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Referat IV 33 (Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz).

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Antragsfristen je nach Vorhaben:

  • Anträge für Ausbildungsmaßnahmen und investive Maßnahmen der Kreise und der kreisfreien Städte sind jeweils bis zum 30.6. des laufenden Jahres zu stellen.
  • Anträge für Maßnahmen zur Förderung von Hilfeleistungsorganisationen sind bis zum 28.2. des laufenden Jahres zu stellen.
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