Förderprogramm

Meistergründungsprämie

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Arbeit, Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5–6

24143 Kiel

Weiterführende Links:
Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein Online-Beantragung Meistergründungsprämie

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister sind und sich selbstständig machen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer im Handwerk.

Sie bekommen die Förderung für die

  • erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung einer selbstständigen Vollexistenz im handwerklichen Haupterwerb (Basisförderung) sowie
  • Schaffung von zusätzlichen Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen (Arbeitsplatz- beziehungsweise Ausbildungsplatzförderung).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt als Basisförderung einmalig EUR 7.500. Für die Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzförderung beträgt die Höhe Ihres Zuschusses einmalig EUR 2.500.

Richten Sie bitte Ihren Antrag unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare oder per Online-Antrag an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?