Förderprogramm

Förderung von ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Angeboten – Versorgungssicherungsfonds

Förderprogramm aktiv, Antragsstellung nicht mehr möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Infrastruktur
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Ansprechpunkt:

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Referat Ambulante und sektorenübergreifende Versorgung, GKV und Krebsregister

Lorentzendamm 35

24103 Kiel

Weiterführende Links:
Versorgungssicherungsfonds

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die medizinische Grundversorgung landesweit qualitativ weiterentwickelt und gesichert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Entwicklung von ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Konzepten, die eine medizinische und pflegerische Grundversorgung der Bevölkerung landesweit sichern.

Sie erhalten die Förderung vor allem für

  • Konzepte, die das bestehende Versorgungsniveau landesweit sichern, modifizieren oder perspektivisch weiterentwickeln,
  • interdisziplinäre oder fachübergreifende Versorgungsmodelle,
  • Versorgungsmodelle zum Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse,
  • mobile, technische sowie digitale Lösungen zur Verbesserung der ambulanten, stationären und/oder sektorenübergreifenden Patientenversorgung vor allem im ländlichen Raum,
  • Projekte, die die digitale Gesundheitskompetenz beim Umgang mit digitalen Lösungen und Anwendungen unterstützen,
  • Investitionen in Innovationen im sektorenverbindenden und ambulanten Bereich (beispielsweise Umwandlung kleiner Krankenhäuser in Versorgungs- oder Primärversorgungszentren, Etablierung von medizinischen Familienzentren mit frühen Hilfen, kommunale Modelle anlehnend an das „Büsumer Modell“ und medizinische Zentren für erwachsene Menschen mit Behinderung – MZEB),
  • Baumaßnahmen, die der erstmaligen Bereitstellung des Angebots dienen und für die Umsetzung eines Projekts erforderlich sind.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von maximal 3 Jahren.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 500.000.

Ihre zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens EUR 25.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an das Ministerium für Justiz und Gesundheit.

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