Förderprogramm

Förderung von ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Angeboten – Versorgungssicherungsfonds

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Infrastruktur
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Ansprechpunkt:

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Referat Ambulante und sektorenübergreifende Versorgung, GKV und Krebsregister

Lorentzendamm 35

24103 Kiel

Weiterführende Links:
Informationen zum Versorgungssicherungsfonds (externer Link)

Richtlinie zur Förderung von ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Angeboten – Versorgungssicherungsfonds
vom: 12.01.2026
Ministerium für Justiz und Gesundheit

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, barrierefrei)

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