Förderprogramm

Rückkehrberatung und Reintegration

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Referat IV 22

Düsternbrooker Weg 92

24105 Kiel

Weiterführende Links:
Rückkehrberatung und Reintegration

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Rückkehrberatungen und Reintegrationsmaßnahmen für ausreiseinteressierte Ausländerinnen und Ausländer planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als staatliche und nichtstaatliche Organisation bei regionalen Rückkehr- und Reintegrationsprojekten sowie rückkehrvorbereitenden Maßnahmen.

Die Förderung erhalten Sie im Bereich der Rückkehrberatung unter anderem für

  • die konkrete Einzelfallberatung und Begleitung von Betroffenen im Bereich der freiwilligen Rückkehr sowie die Gewährung von Einzelhilfen,
  • die Information potenzieller Rückkehrer und Rückkehrerinnen über die Situation im Herkunftsland,
  • die Mitwirkung bei der Organisation der Rückreise,
  • die Durchführung landesweiter Anleitungs- und Fortbildungsangebote und Fachveranstaltungen zum Thema freiwillige Rückkehr.

Die Förderung erhalten Sie bei Reintegrationsprojekten vor allem für

  • die gemeinsame Entwicklung von Perspektiven für die Reintegration im Herkunftsland,
  • die Beratung zur nachhaltigen Wiedereingliederung im Herkunftsland,
  • den Verweis an Beratungsstellen im Herkunftsland,
  • den Aufbau von Kontaktmöglichkeiten und Ansprechpartnern vor Ort im Herkunftsland im Hinblick auf bereits bestehende Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten,
  • Qualifizierungsmaßnahmen für die Selbstständigkeit oder den beruflichen Wiedereinstieg in den Herkunftsländern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 1.12. des Vorjahres an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.

Sie erhalten die Bewilligung grundsätzlich für ein Kalenderjahr, bei einem Folgeantrag können Sie mit der Maßnahme vorzeitig beginnen.

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