Förderprogramm

Förderung der Sediment-Beseitigung in gewerblichen Häfen und Sportboothäfen im schleswig-holsteinischen Bereich der Nordsee

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Regionalförderung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Ansprechpunkt:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Düsternbrooker Weg 94

24105 Kiel

Weiterführende Links:
LKN.SH und Antragstellung (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen aus Landesmitteln für die Förderung von Sediment-Beseitigung im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen in gewerblichen Häfen und an betrieblich erforderlichen Anlegern oder in Sportboothäfen im schleswig-holsteinischen Bereich der Nordsee.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen aus Landesmitteln für die Förderung von Sediment-Beseitigung (unter anderem Ausbaggerung einschließlich Abtransport an eine genehmigte Verbringstelle, Eggung, Wasserinjektionsverfahren) im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen in gewerblichen Häfen und an betrieblich erforderlichen Anlegern oder in Sportboothäfen im schleswig-holsteinischen Bereich der Nordsee.

Die Förderung dient dem Erhalt der Befahrbarkeit für gewerbliche Häfen und betrieblich erforderliche Anleger in Schleswig-Holstein am Wattenmeer der Nordseeküste inklusive der tidebetroffenen Zuflüsse und in der tidebetroffenen Unterelbe westlich der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den tidebetroffenen zufließenden Auen (Stör, Wilsterau, Krückau und Pinnau) von List auf Sylt / Kreis Nordfriesland bis Wedel / Kreis Pinneberg, die von Verschlickung und Versandung betroffen sind.

Die Förderung dient ebenfalls dem Erhalt der Befahrbarkeit für Sportboothäfen in Schleswig-Holstein am Wattenmeer der Nordseeküste inklusive der tidebetroffenen Zuflüsse und in der tidebetroffenen Unterelbe sowie den tidebetroffenen zufließenden Auen (Neufelder Fleth, Braake, Stör, Wilsterau, Krückau und Pinnau) von List auf Sylt / Kreis Nordfriesland bis Wedel / Kreis Pinneberg, die von Verschlickung und Versandung betroffen sind.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Der Musterantrag ist beim Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) eingestellt (siehe weiterführende Links). Der LKN ist Bewilligungsstelle.

Fristen

Nur bis zum 31.07.2026 bei der Bewilligungsstelle eingereichte vollständige Anträge können in der Laufzeit der aktuellen Richtlinie berücksichtigt werden.

rechtliche Voraussetzungen

Zuwendungsempfängerinnen beziehungsweise Zuwendungsempfänger sind einzelne oder mehrere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die förderfähige gewerbliche Häfen, betrieblich erforderliche Anleger und/oder Sportboothäfen im Geltungsbereich des Landesrechts betreiben oder die Unterhaltungslast für diese Anlagen im Geltungsbereich des Landesrechts tragen. Zuwendungsfähig sind Hafenbetreiber beziehungsweise Sportboothafenbetreiber mit Sitz im Land Schleswig-Holstein. Sportboothafenbetreiber mit Sitz außerhalb von Schleswig-Holstein sind antragsberechtigt, wenn sich deren Sportboothafen, in dem die Fördermaßnahme umgesetzt werden soll, in Schleswig-Holstein befindet.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Vollständige Unterlagen zum Ort und Umfang der geplanten Maßnahme etc. sind über den Musterantrag einzureichen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sediment-Beseitigung in gewerblichen Häfen und Sportboothäfen im schleswigholsteinischen Bereich der Nordsee
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
vom: 27.06.2024
Az. VII 442
Gl.Nr. 6604.17
Amtsbl. Schl.-H. 2024 Nr. 34, S. 1228
Zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 27.02.2025 (Amtsbl. Schl.-H. Nummer 2025/102)

Weblink zur Förderrichtlinie (externer Link)

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