Kurztext
Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen aus Landesmitteln für die Förderung von Sediment-Beseitigung im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen in gewerblichen Häfen und an betrieblich erforderlichen Anlegern oder in Sportboothäfen im schleswig-holsteinischen Bereich der Nordsee.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen aus Landesmitteln für die Förderung von Sediment-Beseitigung (unter anderem Ausbaggerung einschließlich Abtransport an eine genehmigte Verbringstelle, Eggung, Wasserinjektionsverfahren) im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen in gewerblichen Häfen und an betrieblich erforderlichen Anlegern oder in Sportboothäfen im schleswig-holsteinischen Bereich der Nordsee.
Die Förderung dient dem Erhalt der Befahrbarkeit für gewerbliche Häfen und betrieblich erforderliche Anleger in Schleswig-Holstein am Wattenmeer der Nordseeküste inklusive der tidebetroffenen Zuflüsse und in der tidebetroffenen Unterelbe westlich der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den tidebetroffenen zufließenden Auen (Stör, Wilsterau, Krückau und Pinnau) von List auf Sylt / Kreis Nordfriesland bis Wedel / Kreis Pinneberg, die von Verschlickung und Versandung betroffen sind.
Die Förderung dient ebenfalls dem Erhalt der Befahrbarkeit für Sportboothäfen in Schleswig-Holstein am Wattenmeer der Nordseeküste inklusive der tidebetroffenen Zuflüsse und in der tidebetroffenen Unterelbe sowie den tidebetroffenen zufließenden Auen (Neufelder Fleth, Braake, Stör, Wilsterau, Krückau und Pinnau) von List auf Sylt / Kreis Nordfriesland bis Wedel / Kreis Pinneberg, die von Verschlickung und Versandung betroffen sind.