Förderprogramm
- Förderart:
- Beteiligung, Bürgschaft, Darlehen
- Förderbereich:
- Corona-Hilfe, Unternehmensfinanzierung
- Fördergebiet:
- Schleswig-Holstein
- Förderberechtigte:
- Unternehmen
- Ansprechpunkt:
-
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
- Weiterführende Links:
- Schleswig-Holstein Finanzierungsinitiative für Stabilität
SH-Finanzierungsinitiative für Stabilität
Ziel und Gegenstand
Zusammen mit der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG) und der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein unterstützt die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) kleine und mittlere Unternehmen, die von der Coronakrise betroffen sind, durch gemeinsame Finanzierungsangebote.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Es muss sich um ein etabliertes Geschäftsmodell mit ausreichend Perspektiven handeln.
Es dürfen keine Negativmerkmale (z.B. Zwangsvollstreckung, Mahnbescheide, Insolvenztatbestände etc.) vorliegen.
Es muss eine nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit vorliegen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt je nach Bedarfslage durch stille Beteiligung, Bürgschaft und Darlehen bzw. einer Kombination der Finanzierungsmittel.
Das Gesamtfinanzierungsvolumen kann bis zu 2 Mio. EUR betragen.
Bis zu einem Fördervolumen von 750.000 EUR erfolgt die Antragsprüfung im Expressverfahren.
Antragsverfahren
Anträge sind über die Hausbank an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) bzw. die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH zu richten.
Quelle
Informationen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand April 2020.
Geltungsdauer
Das Programm ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.