Förderprogramm

Soforthilfen Flutkatastrophe Ostsee

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5–6

24143 Kiel

Tel: 0431 99052745 oder 0431 99054530

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Weiterführende Links:
Zuwendungen zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe vom 19. bis 21. Oktober 2023 an der Ostseeküste (Soforthilfen Flutkatastrophe Ostsee)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Gemeinde, Kreis, Amt, Kommunalunternehmen oder Zweckverband Schäden an Ihrer Infrastruktur – zum Beispiel Häfen, Strände oder Promenaden – reparieren, die durch die Flutkatastrophe vom 19.10.2023 bis 21.10.2023 entstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Gemeinde, Kreis, Amt, Kommunalunternehmen oder Zweckverband bei der Reparatur von Schäden an Ihrer Infrastruktur, die durch die Flutkatastrophe vom 19.10.2023 bis 21.10.2023 beschädigt worden ist.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Wiederaufbau touristischer Anlagen und Maßnahmen zur Wiederherstellung von Stränden, Strandwällen und Dünen an touristisch relevanten Strandabschnitten,
  • Wiederaufbau der Infrastruktur der kommunalen gewerblichen Häfen, öffentlich zugänglicher Bereiche der kommunalen Sportboothäfen und Wiederaufbau der sonstigen Schiffs- und Bootsanleger im kommunalen Eigentum (zum Beispiel Hafenbauten, elektrische Anlagen, Versandung) sowie Wiederherstellung der jeweiligen unmittelbaren Zufahrten (beeinträchtigt zum Beispiel durch Verschlickung, Versandung),
  • Wiederaufbau an kommunaler Infrastruktur (zum Beispiel Schäden an Gebäuden, Straßen, Gehwegen).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die Schadenssumme muss im Einzelfall mindestens EUR 10.000 sowie je Antragstellerin und Antragsteller mindestens EUR 40.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

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