Förderprogramm

Soziale Wohnraumförderung – Eigentumsmaßnahmen

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Privatperson
Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5–6

24143 Kiel

Weiterführende Links:
Soziale Wohnraumförderung – Eigentum

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Privatperson eine Wohneigentum erwerben oder bauen wollen, um selbst darin zu wohnen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Privatperson bei der Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum. Diese Unterstützung ist für Haushalte gedacht, die sich aus eigener Kraft am Markt nicht ausreichend mit Wohnraum versorgen können.

Es werden besonders Haushalte mit Kindern, schwerbehinderten Menschen sowie Alleinerziehende gefördert.

Sie erhalten die Förderung für

  • Neubau bzw. Ersterwerb von Wohneigentum,
  • Erwerb von vorhandenem Wohnraum,
  • Ausbau oder Erweiterung von vorhandenem Wohneigentum, wenn der Wohnraum für einen Haushaltsangehörigen mit Behinderung nicht mehr angemessen ist.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt in der Grundförderung EUR 100.000.

Sie können darüber hinaus folgende Zusatzdarlehen erhalten:

  • bis zu EUR 50.000 für besondere bauliche Maßnahmen für Schwerbehinderte oder
  • bis zu EUR 15.000 zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit Ihrer Immobilie.

Sie stellen Ihren Antrag vor Baubeginn beziehungsweise vor Abschluss Ihres Kaufvertrages bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

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