Förderprogramm

Förderung nach den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein (StBauFR SH 2015)

Foerderart:
zuschuss
Foerderbereich:
infrastruktur, staedtebau_stadterneuerung, smart_cities_regionen
Foerdergebiet:
schlesig_holstein
Foerderberechtigte:
kommune
Foerdergeber:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Ansprechpunkt:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Städtebauförderung, Besonderes Städtebaurecht, Baukultur

Düsternbrooker Weg 92

24105 Kiel

WeiterfuehrendeLinks:
Landesportal Schleswig-Holstein – Informationen zur Städtebauförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie städtebauliche Maßnahmen planen, um die Attraktivität von Innenstädten und Ortsteilzentren zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie auch mit Mitteln des Bundes bei städtebaulichen Maßnahmen, insbesondere in städtischen Gebieten mit erhöhten strukturellen Schwierigkeiten, sowie bei Maßnahmen der städtebaulichen Innenentwicklung.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen zur Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsbaus sowie der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
  • Wiedernutzung von Flächen, insbesondere der in Innenstädten brachliegenden Industrie-, Bundeswehr- und Eisenbahnflächen unter Berücksichtigung ihrer funktional sinnvollen Zuordnung,
  • städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer und baulicher Missstände in städtischen Problemgebieten sowie zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten,
  • Maßnahmen zur Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste – insbesondere gewerblichen Leerstand – bedroht oder betroffen sind,
  • städtebauliche Maßnahmen, um insbesondere historische Stadtkerne mit denkmalwerter Bausubstanz auf breiter Grundlage zu sichern und zu erhalten,
  • Maßnahmen zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge in Städten und Gemeinden in dünn besiedelten ländlichen Räumen.

Sie erhalten die Förderung seit 2020 im Rahmen folgender Programme:

  • Lebendige Zentren,
  • Sozialer Zusammenhalt,
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Darlehen.

Die Höhe der Förderung aus Landes- und Bundesmitteln beträgt normalerweise 2/3 Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.

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