Kurztext
Wenn Sie Investitionen planen, um Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte zu modernisieren und weiterzuentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Investitionen in Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte (ÜBS).
Sie erhalten die Förderung für
- die Errichtung einer ÜBS (Bau und Ausstattung),
- den Ausbau einer ÜBS (Erweiterungsbau und Ausstattung),
- die Modernisierung beziehungsweise Umstrukturierung einer ÜBS (Umbau, Substanzverbesserung und Anpassung der Ausstattung an den technischen Standard, an Lehrplanvorgaben, an fachliche Neuausrichtung und an örtliche Konzentration) sowie
- die Weiterentwicklung einer ÜBS zu einem Kompetenzzentrum.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.