Kurztext
Wenn Sie eine nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder gemeinnützige Kultureinrichtung sind und ein Projekt zur digitalen Transformation planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder gemeinnützige Kultureinrichtung bei der digitalen Transformation.
Sie erhalten die Förderung für folgende einzelne abgegrenzte digitale Vorhaben:
- Entwicklung und Umsetzung digital-analoger Strategien, die sowohl externe Prozesse (zum Beispiel Marketing, Angebotsentwicklung und -vermittlung, Audience Development) als auch interne Prozesse (zum Beispiel Organisationsentwicklung, Kommunikation, agiles Management, Qualifizierung und Weiterbildung) umfassen,
- externe Prozessberatung/-moderation für die Entwicklung von digital-analogen Strategien,
- Hardware-, Software-Ausstattung oder Programmierung im Rahmen eines inhaltlich definierten digitalen Projekts, das Bestandteil einer nachzuweisenden eigenen digital-analogen Strategie ist, sofern diese nicht erst zusammen mit dem Projekt parallel entwickelt wird.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 65.000 EUR je Projekt.
Die Bagatellgrenze liegt bei 15.000 EUR je Projekt.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres über das digitale Antragsportal an die Landesbibliothek Schleswig-Holstein.
Vor der Antragstellung müssen Sie sich durch Dataport auf Grundlage einer bei der Landesbibliothek per E-Mail (digital@shlb.landsh.de) eingereichten formlosen Projektskizze beraten lassen. Diese Projektskizze sollte eine kurze Beschreibung des Projekts sowie Informationen zum Zeit- und Maßnahmenplan und zur geplanten Finanzierung enthalten.