Förderprogramm
- Förderart:
- Darlehen, Bürgschaft
- Förderbereich:
- Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
- Fördergebiet:
- Schleswig-Holstein
- Förderberechtigte:
- Existenzgründer/in, Unternehmen
- Ansprechpunkt:
-
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5–6
24143 Kiel
- Weiterführende Links:
- Wachstum im Norden
Wachstum im Norden
Ziel und Gegenstand
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH (BB-SH) Existenzgründerinnen und Existenzgründer, mittelständische Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe durch zinsgünstige Darlehen in Kombination mit einer Ausfallbürgschaft.
Gefördert werden
- Investitionsvorhaben,
- Betriebsmittel sowie
- gewerbliche, eigengenutzte Immobilien.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
- mittelständische Unternehmen, einschließlich Handwerksbetriebe, sowie Angehörige der Freien Berufe,
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit Firmensitz oder Investitionsort in Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Der verbürgte Kredit ist – unabhängig von der Bürgschaft – bestmöglich zu besichern.
Nicht gefördert werden
- Vorhaben der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte, Fischerei und Aquakultur,
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben,
- Anschlussfinanzierungen und Prolongationen bestehender Darlehen,
- Unternehmen in Schwierigkeiten und Sanierungskredite.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens sowie einer Bürgschaft.
Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen mindestens EUR 25.000 bis höchstens EUR 4 Millionen.
Die Bürgschaftsquote der BB-SH beträgt 50 Prozent, 60 Prozent, 70 Prozent oder 80 Prozent des Darlehensbetrags. Die Höhe der Bürgschaft ist auf EUR 2 Millionen begrenzt.
Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Quelle
Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand Mai 2023.