Förderprogramm

Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz, Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Ansprechpunkt:

Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH)

Herzog-Adolf-Straße 1

25813 Husum

Weiterführende Links:
Naturnahe Gewässerentwicklung (WRRL)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zum Hochwasserschutz und der naturnahen Gewässerentwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und mit Landesmitteln bei der Durchführung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen.

Sie bekommen die Förderung unter anderem für

  • Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung, um den ökologischen und chemischen Zustand der oberirdischen Gewässer zu verbessern; hierzu gehören beispielsweise wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen, Verbesserung/Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit, Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen, Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft einschließlich Maßnahmen zur Wiedervernässung von Niedermooren,
  • Maßnahmen zum Schutz ländlicher Räume vor Hochwasser, wenn sie im Rahmen eines Hochwasserschutzkonzeptes umgesetzt werden und mit den betroffenen Ober- und Unterliegern erörtert worden sind (Neubau und Verstärkung von Hochwasserschutzanlagen, Rückverlegung und Rückbau von Deichen),
  • weitere Maßnahmen nach Zustimmung durch das zuständige Ministerium,
  • konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen beispielsweise zur Struktur, Flora und Fauna der Fließgewässer, der Seen und der Niedermoore,
  • Bau- und Lieferleistungen, die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlich sind,
  • Planungs- und Baubetreuungsleistungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Vorhaben zwischen 70 Prozent bis 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein.

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