Kurztext
Wenn Sie innovative ausbildungspolitische Vorhaben zur Stärkung und aktiven Ausgestaltung der dualen Berufsausbildung entwickeln und umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei innovativen ausbildungspolitischen Vorhaben zur Stärkung und aktiven Ausgestaltung der dualen Berufsausbildung.
Sie bekommen die Förderung für
- innovative Modellprojekte zur Erprobung neuer ausbildungspolitischer Ansätze oder zur Attraktivitätssteigerung der dualen Berufsausbildung,
- Projekte zur Verknüpfung von Schule und Wirtschaft,
- Projekte, die eine Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlingen und Asylsuchenden in den schleswig-holsteinischen Ausbildungsmarkt anstreben,
- Projekte, die die Zusammenarbeit aller an der Ausbildung Beteiligten effizienter gestalten,
- Projekte zur Attraktivitätssteigerung von MINT-Berufen oder zur Gewinnung von Fachkräften in sogenannten Mangelberufen,
- Projekte, die die Entwicklung der Digitalisierung in der dualen Ausbildung untersuchen, begleiten und unterstützen,
- Projekte zur Gewinnung von jungen Menschen, die ihr Studium abbrechen wollen beziehungsweise bereits abgebrochen haben, für die duale Berufsausbildung,
- Projekte, mit denen auf aktuelle Entwicklungen des schleswig-holsteinischen Ausbildungsmarkts reagiert wird beziehungsweise an denen ein besonderes ausbildungspolitisches Interesse des Landes besteht.
In besonderen Fällen können Sie die Förderung auch für Ausbildungsberufe bekommen, die in vollzeitschulischen Bildungseinrichtungen gelehrt werden (Beispiel: Pflege- und Gesundheitsberufe) oder aus anderen Gründen nicht der dualen Ausbildung zuzuordnen sind.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für höchstens 3 Jahre.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben.