Förderprogramm

Zuwendungen für die Arbeit von Naturschutzverbänden

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Ansprechpunkt:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Mercatorstraße 3

24106 Kiel

Weiterführende Links:
Information zu Zuwendungen zur Schaffung und Entwicklung von Biotopen, naturnahen Landschaftsbestandteilen und deren Verbund (Externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als gemeinnütziger Verband im Naturschutz in Schleswig-Holstein tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Verwaltungskosten erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich an der Deckung persönlicher, sächlicher und investiver Ausgaben in der Verwaltung von Naturschutzverbänden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 40.000 EUR.

Richten Sie Ihren Antrag bitte 3 Monate vor Beginn des Förderjahres an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind rechtsfähige und gemeinnützige Naturschutzverbände mit Sitz beziehungsweise Sitz der Geschäftsstelle in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen
    • landesweit tätig sein,
    • schwerpunktmäßig in Schleswig-Holstein tätig sein,
    • die natürlichen Lebensgrundlagen in ihrer Gesamtheit schützen und die Ziele des Natur- und Umweltschutzes ausschließlich und nicht nur vorübergehend unterstützen,
    • nach § 40 des Landesnaturschutzgesetzes anerkannt sein,
    • eine hauptamtliche Geschäftsführung besitzen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes, insbesondere zur Schaffung und Entwicklung von Biotopen, naturnahen Landschaftsbestandteilen und deren Verbund (Biotop gestaltende Maßnahmen (BgM))
von: 28.02.2024
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (Referat V 50), Antragsvordrucke können dort angefordert werden (siehe weiterführenden Link).

Weblink zur Förderung

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?