Förderprogramm

Förderung von Vorhaben der Abwasserentsorgung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Ansprechpunkt:

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Gorkistraße 9

99084 Erfurt

Tel: 0361 74470

Fax: 0361 7447410

Thüringer Aufbaubank

Weiterführende Links:
Förderung von Vorhaben der Abwasserentsorgung Portal der Förderperiode 2021–2027

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune oder Verband in Abwasseranlagen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung von Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung.

Sie bekommen den Zuschuss hauptsächlich

  • zur Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung kommunaler Kläranlagen,
  • zur Errichtung von Überleitungs-/Verbindungssammlern und zugehörigen Pumpwerken,
  • zur Errichtung von Mischwasserkanälen,
  • zur Errichtung von Schmutz- und Regenwasserkanälen einschließlich Hebeanlagen im Trennsystem sowie
  • zur Errichtung von Anlagen zur Mischwasserbehandlung sowie zur Regenwasserbehandlung beziehungsweise -rückhaltung.

Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für Bauleistungen gemäß § 1 der VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Mischwasserkanäle 40 Prozent,
  • für Regen- und Schmutzwasserkanäle einschließlich Hebeanlagen im Trennsystem 60 Prozent,
  • für Anlagen zur Mischwasserbehandlung sowie zur Regenwasserbehandlung beziehungsweise -rückhaltung 60 Prozent,
  • für die Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung kommunaler Kläranlagen 65 Prozent sowie
  • zur Errichtung von überörtlichen Ableitungsanlagen (Überleitungssammlern, Verbindungssammlern und zugehörigen Pumpwerken) 70 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Der Fördersatz erhöht sich um jeweils 10 Prozent, wenn das Vorhaben Bestandteil eines Thüringer Landesprogramms Gewässerschutz (Maßnahmenprogramm EU-WRRL) ist.

Für Pumpwerke, Mischwasserbehandlungsanlagen sowie Kläranlagen wird die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben (inklusive Mehrwertsteuer) zusätzlich begrenzt:

  • Pumpwerke/Hebeanlagen: maximal EUR 18.000 je l/s Förderleistung,
  • Mischwasserentlastungsbauwerke: maximal EUR 2.400 je m3 erforderliches Nutzvolumen (zuzüglich EUR 600,00 je m3 bei erhöhten Anforderungen),
  • Neubau von Kläranlagen: in Abhängigkeit vom Einwohnerwert (EW) gestaffelt bis maximal EUR 3.600 je EW Ausbaukapazität,
  • Ausbau und Erweiterung vorhandener Kläranlagen: maximal EUR 1.200 je EW zusätzlicher Behandlungskapazität.

Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter EUR 50.000 werden nicht gefördert.

Ihre Anmeldung zur Aufnahme in das jährliche Förderprogramm muss bis spätestens 15.6. für das Folgejahr beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) vorliegen.

Nach Aufnahme in das Programm reichen Sie Ihren Förderantrag bitte bis zum 31.12. für das Folgejahr bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.

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