Förderprogramm

Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Ausbildungsrichtlinie

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge organisieren und durchführen, die Lehrgangsteilnehmenden unterbringen oder als Koordinierungsstelle zum Beispiel für die Koordinierung der Lehrgangsmodule tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Maßnahmen der beruflichen Ausbildung.

Sie erhalten die Förderung für

  • überbetriebliche Lehrgänge (LG) zur Ergänzung notwendiger Inhalte der betrieblichen Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO),
  • überbetriebliche Lehrunterweisungen im Handwerk (UELU),
  • Unterbringung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie
  • Einrichtung von Koordinierungsstellen für die Koordinierung der Lehrgangsmodule sowie ihre fachliche Eignung und die Erfassung der Ergebnisindikatoren.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Maßnahme.

Richten Sie bitte Ihren Antrag 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme über das Online-Portal und auf postalischem Wege an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

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