Richtlinie
Beteiligungsrichtlinien der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG Thüringen)
aktualisiert im Januar 2018,
Änderungen vorbehalten
Ziel
Verbreiterung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis mittelständischer Unternehmen in Thüringen mit Beteiligungskapital.
Beteiligungsarten:
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Typisch stille Beteiligungen (Anm.: Sie treten nach außen hin nicht in Erscheinung und bedeuten keine Einschränkung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit.)
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Offene Minderheitsbeteiligungen << 25% am gezeichneten Kapital
Verwendungszweck:
Die Beteiligung dient der anteiligen Finanzierung des Auf- und Ausbaus sowie der Sicherung wettbewerbsfähiger selbständiger Unternehmen. Die Erweiterung der Eigenkapitalbasis soll die langfristige Finanzierung folgender Vorhaben ermöglichen:
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Gründungen von Unternehmen, auch als Übernahme, Ausgründung oder MBO,
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Festigungen bestehender Unternehmen, insbesondere:
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Investitionen zur Erweiterung der Geschäftstätigkeit, Expansion oder Rationalisierung (einschließlich angemessener Warenlageraufstockungen),
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Regelung von Unternehmensnachfolgen und Übertragung von Geschäftsanteilen,
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Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte, Technologien und Dienstleistungen.
Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Fördermitteln des Bundes und des Freistaates Thüringen ist möglich. Der Beteiligungsantrag sollte rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Ausgeschlossen sind Beteiligungen, die der Sanierung dienen. Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich.
Beteiligungsnehmer:
Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Industrie-, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen aller Rechtsformen):
In Ausnahmefällen können auch Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 75 Mio. EUR (einschließlich verbundener Unternehmen) durch Beteiligungskapital mitfinanziert werden. Diese Ausnahmen haben sich an der struktur- und arbeitsmarktpolitischen sowie regionalwirtschaftlichen Bedeutung des Vorhabens zu orientieren.
Voraussetzungen für die Übernahme einer Beteiligung:
Fachliche und kaufmännische Kompetenz der Unternehmensführung und ein überzeugendes Unternehmenskonzept.
Beteiligungshöhe:
Stille Beteiligungen zur Gründung oder Festigung von Unternehmen mit Beträgen zwischen 50.000 EUR und dem Höchstbetrag von 1,25 Mio. EUR (in Ausnahmefällen bis 2,5 Mio. EUR) und einer Laufzeit von bis zu 10 Jahre.
Offene Beteiligungen bis zu einer Höhe von 300.000 EUR pro Unternehmen.
Konditionen der stillen Beteiligungen:
Dafür sind – risikoabhängig – feste und gewinnabhängige Entgelte zu entrichten. Für die Bearbeitung des Beteiligungsantrages erhebt die MBG eine einmalige Bearbeitungsgebühr.
Die Bürgschaftsbank Thüringen GmbH übernimmt eine Ausfallgarantie gegenüber der MBG Thüringen. Dafür ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr und eine laufende Garantieprovision zu entrichten.
Die Rückzahlung der stillen Beteiligung erfolgt nach Ablauf der Laufzeit zum Nominalwert. Es sind keine dinglichen Sicherheiten zu stellen. Die Gesellschafter übernehmen die persönliche Garantie.
Kontaktaufnahme und Beantragung:
Rufen Sie uns an, besuchen Sie unsere Web-Seite oder senden Sie eine kurze Anfrage per E-Mail oder per Post. Bei beiderseitigem Interesse an einer Zusammenarbeit besprechen wir mit Ihnen die notwendigen Schritte. Wir beraten Sie mit dem Ziel einer optimalen Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens unter sinnvoller Einbeziehung öffentlicher Finanzierungshilfen.
Die MBG Thüringen ist kein Ersatz für eine Hausbank, sondern ein zusätzlicher Partner in der Finanzierung Ihres Unternehmens. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
Ihren regional zuständigen Kundenbetreuer finden Sie auf unserer Homepage: http://www.mbg-thueringen.de