Förderprogramm

Betriebliche Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Unternehmensförderung)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Unternehmensfinanzierung, Mobilität
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Ansprechpunkt:

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)

Hallesche Straße 15

99085 Erfurt

Weiterführende Links:
Formulare und Checklisten zur Richtlinie zur Förderung von betrieblichen Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen Anmeldung Förderportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) planen, die zur Verbesserung von Barrierefreiheit und Fahrgastinformation sowie zur Verringerung von verkehrsbedingten Emissionen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Thüringen unterstützt Investitionsvorhaben zur Verbesserung und Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit der öffentlich zugänglichen ÖPNV-Infrastruktur durch Unternehmen.

Sie erhalten die Förderung vor allem für

  • Neubau, Ausbau, Erneuerung und Instandsetzung von Straßenbahntrassen und Schieneninfrastruktur des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV),
  • Bau, Umbau und Erneuerung von Zugangsstellen zum SPNV,
  • Telematikvorhaben im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), wie Errichtung und Erneuerung von Leit-, Beschleunigungs-, Sicherungs-, Dispositions-, Vertriebs-, Fahrgastservice- und Fahrgastinformationssystemen sowie investive Vorhaben zur Verbesserung der Fahrgastsicherheit,
  • Beschaffung und Ersatzbeschaffung von technischen Anlagen in Omnibus- und Straßenbahnbetriebshöfen,
  • Kauf von neuen barrierefreien und sauberen oder emissionsfreien Linienbussen,
  • Kauf von neuen barrierefreien Straßenbahnfahrzeugen,
  • Modernisierung vorhandener Straßenbahnfahrzeuge durch Ersatz veralteter oder verschlissener technischer Bauteilgruppen oder Aggregate,
  • Kostenanteile für Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz für nicht bundeseigene Schienenwege, die der Baulastträger des Schienenweges zu tragen verpflichtet ist,
  • Bau- und Erhaltungsmaßnahmen (mit Ausnahme der Instandhaltung) und Ausstattungen zur Verschönerung des Bahnhofsumfeldes sowie zur Verbesserung der Fahrgastbedingungen im Bahnhofsumfeld.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von der Art Ihres Vorhabens zwischen 50 Prozent und 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für den Kauf von neuen barrierefreien und sauberen oder emissionsfreien Linienbussen beträgt die Förderung zusätzlich bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Mehrausgaben für den alternativen Antrieb gegenüber dem vergleichbaren Fahrzeug mit konventionellem Antrieb.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mehr als EUR 5.000 betragen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie das geplante Investitionsvorhaben frühzeitig zur Aufnahme in den Investitionsplan des zuständigen Aufgabenträgers anmelden.

Die Anmeldung muss spätestens bis zum 30.9. des dem Vorhabensbeginn vorangehenden Jahres beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) erfolgen. Wenn Ihr Investitionsvorhaben Teil des EFRE-Programms 2021–2027 Thüringen darstellt, ist die Thüringer Aufbaubank Bewilligungsstelle. Das Verfahren wird über das EFRE-Portal 2021–2027 abgewickelt.

Wenn das Vorhaben in den Investitionsplan des Aufgabenträgers und in das Landesprogramm zur Förderung von Investitionen im ÖPNV aufgenommen wurde, werden Sie zur Antragstellung aufgefordert.

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