Förderprogramm

Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank (TAB-Bürgschaftsprogramm)

Förderart:
Bürgschaft
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Existenzgründer/in
Fördergeber:

Ministerium für Finanzen des Landes Thüringen

Ansprechpunkt:

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Gorkistraße 9

99084 Erfurt

Tel: 0361 74470

Fax: 0361 7447410

Thüringer Aufbaubank

Weiterführende Links:
Bürgschaft

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Investitionen oder Betriebsmittel finanzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Volltext

Die Thüringer Aufbaubank übernimmt für den Freistaat Thüringen Bürgschaften. Mit den Bürgschaften werden Kredite für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben besichert, die im besonderen Interesse des Landes liegen.

Sie können eine Bürgschaft erhalten zur Besicherung von Darlehen, Mobilien-Mietkaufverträgen und Mobilien-Leasingverträgen zur Finanzierung von Investitionen sowie für Kredite zur Finanzierung von Betriebsmitteln.

Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft.

Verbürgt werden maximal 80 Prozent des Kredites beziehungsweise Avalbetrages. Es können Bürgschaften von bis zu EUR 3 Millionen übernommen werden.

Bei Mietkauf- und Leasingverträgen beträgt die Bürgschaftsquote normalerweise bis zu 60 Prozent.

Im Rahmen des Ukraine-Hilfsprogramms beträgt die Höhe der Bürgschaft bis zu 90 Prozent des Kredits.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.

Service
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