Förderprogramm

Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV Thüringen 2025

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Ansprechpunkt:

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Gorkistraße 9

99084 Erfurt

Weiterführende Links:
Informationen zum Deutschlandticket ÖPNV Thüringen 2025 (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Thüringer Freistaat unterstützt Sie als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bei der Bewältigung von zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets in den Monaten Januar bis Dezember 2025 entstanden sind beziehungsweise noch entstehen.

Die Förderung umfasst Ausgaben, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch

  • Fahrgeldausfälle,
  • Minderung der Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX),
  • Minderung anderer Ausgleichszahlungen,
  • entstandene Vertriebsmehrkosten in der Umsetzungsphase 2025.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich an die Thüringer Aufbaubank.

Zusatzinfos 

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.09.2025 ein. Eine verspätete Antragstellung kann zugelassen werden.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als für Verkehrsleistungen Erlösverantwortliche müssen Sie an der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung für das Deutschlandticket teilnehmen, die hierfür erforderlichen Daten bereitstellen, bestehende Einnahmenansprüche vollumfänglich geltend machen und gegebenenfalls diese Ansprüche überschießende Einnahmen im Rahmen der Einnahmeaufteilung abgeben.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Leistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2025 im Freistaat Thüringen (Richtlinie Deutschlandticket ÖPNV Thüringen 2025)
vom: 12.06.2025
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
1080-42-3684/47-2-58871/2025

Weblink zur Richtlinie (externer Link)

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?