Kurztext
Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Die Ausgleichsleistungen sind ein finanzieller Ausgleich für Ausgaben in den Monaten Januar bis Dezember 2026 aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets durch den Rückgang der Fahrgeldeinnahmen oder Ausgleichszahlungen aus allgemeinen Vorschriften, die nicht durch Einnahmen aus Fahrgeldern und anderweitigen Ausgleichszahlungen gedeckt werden können.
Die Förderung umfasst Ausgaben, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch
- Fahrgeldausfälle,
- Minderung der Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX),
- Minderung anderer Ausgleichszahlungen,
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich an die Thüringer Aufbaubank.