Förderprogramm

Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Projekte zur Fachkräftesicherung sowie zur betrieblichen und individuellen Weiterbildung.

Sie erhalten die Förderung für

  • Projekte zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten oder Selbstständigen,
  • die individuelle Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Weiterbildungsscheck) sowie
  • Vorhaben zur Fachkräftebedarfsdeckung wie Projekte und Netzwerke, die zur Ausweitung der Weiterbildungsbeteiligung und/oder zur Fachkräftesicherungbeitragen, sowie Projekte zur Fachkräftegewinnung im Ausland.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • bei Projekten zur beruflichen Anpassungsqualifizierung bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • beim Weiterbildungsscheck bis zu EUR 1.000 sowie
  • bei Vorhaben zur Fachkräftebedarfsdeckung bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie bitte Ihren Antrag

  • für einen Weiterbildungsscheck vor der verbindlichen Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme und
  • für alle anderen Vorhaben 6 Wochen vor Projektbeginn 

über das Online-Portal und auf postalischem Wege an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Für Vorhaben zur Fachkräftebedarfsdeckung schaltet das Thüringer Landesverwaltungsamt unter bestimmten Bedingungen ein Konzeptauswahlverfahren vor.

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