Förderprogramm

Förderrichtlinie Fischereiabgabe (ThürFRLFA)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Werner-Seelenbinder-Straße 8

99096 Erfurt

Weiterführende Links:
Thüringer Fischereirecht - Fischereiabgabe

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen in Thüringen die aquatischen Lebensräume erhalten und das fischereiliche Wissen gestärkt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Thüringen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Förderung der Fischbestände, der Gewässer und des Fischereiwesens.

Die Förderung erhalten Sie für Maßnahmen

  • des Besatzes,
  • zum Fischarten-, Gewässer- und Fischereischutz und
  • der Aus- und Fortbildung sowie der Öffentlichkeitsarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent und im begründeten Ausnahmefall bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.11. für das Folgejahr beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ein.

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