Förderprogramm

Förderung der Tierzucht

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Unternehmen
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Ansprechpunkt:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Naumburger Straße 98

07743 Jena

Weiterführende Links:
Förderung der Tierzucht

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen im Bereich der Tierzucht planen, um die Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung zu erhalten und zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei tierzüchterischen Maßnahmen, vor allem bei wirtschaftlichen Zuchtprogrammen zum Erhalt und zur Verbesserung der genetischen Qualität des Tierbestandes.

Sie erhalten die Förderung für

  • Zuchtbuchführung von Thüringer Züchtervereinigungen mit maßgeblichem Einfluss auf die Thüringer Zucht- und Nutztierpopulationen,
  • Durchführung von Leistungs- und Qualitätsprüfungen in von Thüringen anerkannten Prüfstationen und im Feld sowie die Zuchtwertfeststellung im Rahmen von Zuchtprogrammen,
  • Organisation und Durchführung von Tierschauen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch

  • für Zuchtbuchführung maximal EUR 40.000 pro Zuchtorganisation und Jahr,
  • für Leistungs- und Qualitätsprüfungen bei Fleischrindern bis zu EUR 72.000, bei Schafen bis zu EUR 206.000, bei Ziegen bis zu EUR 3.000 und bei Pferden bis zu EUR 38.000 im Haushaltsjahr sowie
  • bei Organisation und Durchführung von Tierschauen maximal EUR 10.000, für Landestierschauen EUR 30.000 je Veranstaltung im Haushaltsjahr.

Ergänzend dazu beträgt der Zuschuss bei der Zuchtbuchführung für Pferde EUR 20,00 pro Tier.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.11. des Vorjahres an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

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