Förderprogramm

Investive Förderung von Familieneinrichtungen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Ansprechpunkt:

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Weimarische Straße 45/46

99099 Erfurt

Tel: 0361 22230

Fax: 0361 2223413

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie bauliche oder ausstattende Maßnahmen für Familieneinrichtungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Schaffung einer zeitgemäßen Infrastruktur von Familieneinrichtungen, die die Bedürfnisse von Familien an Beratung, Bildung und Erholung berücksichtigt.

Sie erhalten die Förderung für

  • Neu- oder Erweiterungsbauten, Aus- oder Umbauten, Sanierung und Modernisierung von Einrichtungen sowie
  • Vorhaben der technischen und inventarmäßigen Ausstattung von Familieneinrichtungen.

Als Familieneinrichtungen zählen

  • Familienferienstätten,
  • Einrichtungen der Familienhilfe, wie
    • Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen,
    • Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen,
    • Familienzentren oder
    • Mehrgenerationenhäuser.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.

Die Bagatellgrenze für bauliche Maßnahmen beziehungsweise Modernisierung beträgt EUR 15.000 brutto, die Bagatellgrenze für technische und inventarmäßige Ausstattung beträgt EUR 5.000 brutto.

Grundsätzlich müssen Sie für das Folgejahr geplante Vorhaben vor Planungsbeginn und Antragstellung bis zum 30.9. des laufenden Jahres bei dem zuständigen Ministerium für Familienförderung anmelden.

Werden Sie zur Antragstellung aufgefordert, können Sie Ihren Antrag spätestens 3 Monate vor dem geplanten Baubeginn schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt einreichen.

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