Kurztext
Wenn Sie künstlerische Projekte in Thüringen verwirklichen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie künstlerisch tätig sind, ein Kultur- oder Kunstprojekt umsetzen, eine Geschäftsstelle haben oder im kulturellen und künstlerischen Bereich investieren möchten.
Sie erhalten eine Förderung für
- kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte,
- Bau- und Sanierungsmaßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Ausstattung von kulturellen Einrichtungen,
- Erweiterung des Medienbestandes in öffentlichen Bibliotheken beziehungsweise der Sammlungen in Museen und Galerien,
- Tätigkeit und Ausstattung der Geschäftsstellen von kulturellen Verbänden und sonstigen Trägern freier Kulturarbeit,
- Digitalisierungsleistungen,
- die Anschaffung von IT-Infrastruktur (Hardware- und Softwarekomponenten) zur Herstellung von Digitalisaten,
- Projekte von landesweit wirkenden Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen, die Opfer kommunistischer Verfolgungsmaßnahmen begleiten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme für Zuschüsse über 50.000 EUR bis zum 31. März eines Jahres und für Zuschüsse bis 50.000 EUR bis zum 15. Oktober eines Jahres über das EFRE-Portal oder dem Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) (siehe weiterführende Links) ein. Förderbereiche, welche auf das Thüringer Landesveraltungsamt übertragen wurden, werden auf der Website der für Kultur zuständigen Obersten Landesbehörde kenntlich gemacht.
Richten Sie bitte Anträge für Projekte der zeitgenössischen Kunst an die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.