Förderprogramm

Förderung von Kultur und Kunst

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Kommune
Fördergeber:

Thüringer Staatskanzlei

Ansprechpunkt:

Thüringer Staatskanzlei

Regierungsstraße 73

99084 Erfurt

Weiterführende Links:
EFRE Förderportal Kulturstiftung des Freistaats Thüringen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie künstlerische Projekte in Thüringen verwirklichen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie künstlerisch tätig sind, ein Kultur- oder Kunstprojekt umsetzen, eine Geschäftsstelle haben oder im kulturellen und künstlerischen Bereich investieren möchten.

Sie erhalten eine Förderung für

  • kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte,
  • Bau- und Sanierungsmaßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Ausstattung von kulturellen Einrichtungen,
  • Erweiterung des Medienbestandes in öffentlichen Bibliotheken beziehungsweise der Sammlungen in Museen und Galerien,
  • Tätigkeit und Ausstattung der Geschäftsstellen von kulturellen Verbänden und sonstigen Trägern freier Kulturarbeit,
  • Digitalisierungsleistungen,
  • die Anschaffung von IT-Infrastruktur (Hardware- und Softwarekomponenten) zur Herstellung von Digitalisaten,
  • Projekte von landesweit wirkenden Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen, die Opfer kommunistischer Verfolgungsmaßnahmen begleiten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme für Zuschüsse über EUR 50.000 bis zum 31.3. eines Jahres und für Zuschüsse bis EUR 50.000 bis zum 15.10. eines Jahres bei der Thüringer Staatskanzlei oder online über das EFRE-Portal ein.

Richten Sie bitte Anträge für Projekte der zeitgenössischen Kunst an die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.

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