Förderprogramm

Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen von Beratungsstellen für Menschen mit (drohenden) Behinderungen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Ansprechpunkt:

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Fachgebiet Antrag Soziales, Familie, Jugend und Sport

Weimarische Straße 45/46

99099 Erfurt

Weiterführende Links:
Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Ihre Beratungsstelle Menschen mit Behinderungen betreut oder berät, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als überregionale Beratungsstelle für Menschen mit (drohenden) Behinderungen bei nichtinvestiven sozialen Maßnahmen.

Sie erhalten eine Förderung für Sach- und Personalausgaben der Beratungsstelle.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.10. eines Jahres beim Thüringer Landesverwaltungsamt.

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