Förderprogramm

Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Infrastruktur, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Ansprechpunkt:

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung

Weimarische Straße 45/46

99099 Erfurt

Weiterführende Links:
Ärzte für Thüringen Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Ärztin oder Arzt eine Praxis im ländlichen Raum eröffnen beziehungsweise übernehmen möchten oder Ihre Praxis barrierefrei gestalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Ihre Niederlassung als Ärztin oder Arzt im ländlichen Raum.

Sie als Ärztin oder Arzt und auch als Medizinisches Versorgungszentrum erhalten die Förderung für Investitionen im Rahmen einer Neugründung oder Übernahme einer Praxis und/oder Zweig- beziehungsweise Filialpraxis und für Vorhaben zum Ausbau der Barrierefreiheit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses für die Neugründung oder Übernahme einer Praxis beträgt

  • für Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte
    • bis zu EUR 40.000 für Investitionen in einer Gemeinde unter 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern,
    • bis zu EUR 30.000 für Investitionen in einer Gemeinde von 15.000 bis unter 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern,
  • für konservativ tätige Augenärztinnen und Augenärzte
    • bis zu EUR 40.000 für Investitionen in einer Gemeinde mit unter 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern

je vollem Vertragsarztsitz.

Bei Neugründung oder Übernahme einer Zweig- beziehungsweise Filialpraxis in einer Gemeinde mit unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern beträgt die Höhe des Zuschusses für Investitionen bis zu EUR 20.000.

Für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit erhalten Sie bis zu EUR 5.000.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein.

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