Förderprogramm

Förderung von Kleinkläranlagen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)

Ansprechpunkt:

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Gorkistraße 9

99084 Erfurt

Weiterführende Links:
TAB – Förderung von Kleinkläranlagen (KKA) im Freistaat Thüringen TMUENF – Förderung von Kleinkläranlagen in Thüringen
Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen
vom: 29.07.2024
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Az.: 1070-25-4403/13-2-28841/2024
ThürStAnz Nr. 34/2024 S. 1189 1192

Vorschlagslisten und Anträge für das laufende Jahr können regelmäßig, spätestens jedoch bis 30. September des jeweiligen Jahres bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht werden.

Weblink zur Förderrichtlinie

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?