Förderprogramm

Förderung für forschungsbezogene Infrastruktur an Hochschulen

Förderart:
Sonstige
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen), Infrastruktur, Regionalförderung
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Hochschule
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR)

Ansprechpunkt:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR)

Abteilung 5 - Forschung, Technologie und Innovation

Max-Reger-Straße 4 – 8

99096 Erfurt

Weiterführende Links:
EFRE Thüringen 2021 – 2027 (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Für forschungsbezogene Neu-, Aus-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochschulbau und deren notwendiger Gebäudeersteinrichtung können Sie im Freistaat Thüringen für die Hochschule eine Förderung erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt die Hochschulen des Landes bei forschungsbezogenen Neu-, Aus-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochschulbau (HSB) und bei deren notwendiger, forschungsbezogener Gebäudeersteinrichtung (GEE).

Gegenstand der Förderung von Vorhaben der forschungsbezogenen Infrastruktur an den Hochschulen des Landes aus Mitteln des EFRE 2021 – 2027 sind vorhabenbezogen tatsächlich getätigte Ausgaben und beziehen sich auf:

  • forschungsbezogene Neu, Aus-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochschulbau (HSB)
  • deren notwendige, forschungsbezogene Gebäudeersteinrichtung (GEE), die bei der Beschaffung und dem Anschluss von Geräten und Erstausstattungen entstehen (allgemeine und besondere Ausstattung)

Förderfähige Ausgaben sind also von den Hochschulen vorhabenbezogen für die Planung und Realisierung getätigte Ausgaben beziehungsweise Ausgaben für die Planung und Beschaffung.

Sie erhalten eine Förderung als Zuweisung in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben aus EU- und Landesmitteln und bringen 10 Prozent als Eigenanteil in die Förderung ein.

Zusatzinfos 

Bearbeitungsdauer

3 Monate

Fristen

Fortlaufendes Antragsverfahren innerhalb der Förderperiode des EFRE 2021 – 2027

rechtliche Voraussetzungen

  • Einvernehmen mit dem TMWLLR über die Aufnahme des Vorhabens in eine Förderung aus dem EFRE 2021 – 2027
  • portalgestützte Antragstellung über das Förderportal des EFRE 2021 – 2027
  • Antragstellung nebst Angabe der Stammdaten, Vorhabensbeschreibung und Erklärungen zur Einbringung des Eigenanteils und zur Beachtung der Fördervoraussetzungen (Selbstverpflichtung)

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

  • Vorhabenbeschreibung
  • portalgestützter Antrag (Bauantrag, Antrag auf Gebäudeerstausstattung)

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Grundlagen zur Kofinanzierung von Vorhaben im Hochschulbau mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Zeitraum 2021 – 2027
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)
vom: 01.01.2021
zuletzt geändert am: 23.02.2023

Weblink zur Handlungsgrundlage (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

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