Förderprogramm

Forstwirtschaftliche Maßnahmen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Ansprechpunkt:

zuständiges Forstamt in Thüringen

Weiterführende Links:
ThüringenForst – Forstförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Ihren Wald naturnah und nachhaltig bewirtschaften möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Thüringen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Entwicklung stabiler, standortgerechter Wälder.

Sie erhalten für Maßnahmen nach dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) eine Förderung für

  • die naturnahe Waldbewirtschaftung,
  • die forstwirtschaftliche Infrastruktur,
  • forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,
  • die Erstaufforstung,
  • die Bewältigung von Extremwetterereignissen,
  • Vertragsnaturschutz im Wald.

Sie erhalten für Maßnahmen im Rahmen des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum in Thüringen (EPLR) ohne GAK-Beteiligung eine Förderung für

  • Waldumweltmaßnahmen,
  • die Erhaltung forstgenetischer Ressourcen,
  • die Vorbeugung von Kalamitäten,
  • investive Waldumweltmaßnahmen,
  • die Bodenschutzkalkung,
  • die biologische Vielfalt und Anpassung an Klimaveränderungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Maßnahme ab.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das zuständige Forstamt.

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