Förderprogramm

Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Ansprechpunkt:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Max-Reger-Straße 4–8

99096 Erfurt

Weiterführende Links:
Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Ausbildungswillige aus Ländern außerhalb der EU für Ihr Unternehmen gewinnen wollen, können Sie unter bestimmte Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Anwerbung von Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) für den hiesigen Arbeitsmarkt.

Sie erhalten die Förderung für die

  • Anwerbung von Personen aus Drittstaaten, die eine Ausbildung in Ihrem Unternehmen beginnen und zu diesem Zeitpunkt über B2-Sprachkenntnisse in Deutsch verfügen und
  • Anwerbung von ausbildungswilligen Personen aus Drittstaaten sowie deren Sprachausbildung bis zum Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen in Deutsch.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt für die

  • Anwerbung von Personen mit Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 EUR 1.000 je Person und
  • Anwerbung von Personen und deren Sprachausbildung zum B2-Niveau EUR 4.000 je Person.

Richten Sie bitte Ihren Förderantrag formgebunden vor Beginn der Maßnahme an das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.

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