Förderprogramm

Inklusion in der Erwachsenenbildung (Inklusionsrichtlinie)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Infrastruktur
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Werner-Seelenbinder-Straße 7

99096 Erfurt

Weiterführende Links:
Erwachsenenbildung in Thüringen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Ihrer Bildungseinrichtung für Erwachsene durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Thüringen fördert Ihre Maßnahmen zur Herstellung und Optimierung der räumlichen Barrierefreiheit im Gebäude und zur Anpassung der Ausstattung Ihrer Bildungseinrichtung für Erwachsene, um die Anforderungen der Menschen mit Behinderungen und deren Unterstützungsbedarf zu erfüllen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Konzeptentwicklung für inklusive investive Maßnahmen,
  • die Herstellung der Barrierefreiheit bei Gebäuden (beispielsweise Aufzug, Rampen, Behindertentoiletten, Behindertenparkplätze),
  • die Anschaffung von mobilen Hilfsmitteln sowie
  • barrierefreie Informationsvermittlung.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihre Investitionen in die Herstellung der Barrierefreiheit dürfen bis zu EUR 250.000 betragen.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.10. des laufenden Jahres für das folgende Jahr an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

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