Förderprogramm

Investive Förderung im Bereich der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Werner-Seelenbinder-Straße 7

99096 Erfurt

Weiterführende Links:
Investitionen Jugendhilfe

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Baumaßnahmen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder die Ausstattung von Geschäftsstellen der Träger planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Finanzierung investiver Vorhaben in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Sie erhalten die Förderung für

  • Neu- oder Erweiterungsbauten, Ersatzneubauten, Aus- oder Umbauten, Sanierung und Modernisierung der überregionalen Einrichtungen für die Jugendarbeit sowie deren Ausstattung mit Technik und Inventar und
  • die Ausstattung von Geschäftsstellen der Träger, die eine Strukturförderung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe durch das zuständige Ministerium erhalten, mit Technik und Inventar.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei Baumaßnahmen EUR 25.000 und bei Ausstattungsmaßnahmen EUR 10.000 übersteigen. Bei der Ausstattung von Geschäftsstellen müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben EUR 7.500 übersteigen.

Legen Sie Voranmeldungen für das folgende Haushaltsjahr bitte bis zum 30.9. des laufenden Jahres dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vor. Ihren Antrag richten Sie nach Aufforderung an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).

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