Förderprogramm

Förderrichtlinie Jagdabgabe – ThürFRLJa

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Ansprechpunkt:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Werner-Seelenbinder-Straße 8

99096 Erfurt

Weiterführende Links:
Jagd in Thüringen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen im Jagdwesen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen fördert das Jagdwesen aus der Jagdabgabe.

Die Förderung erhalten Sie für

  • Hegemaßnahmen sowie Maßnahmen zur Lebensraumerhaltung und -verbesserung für Wildarten,
  • Forschung zur Lebensraumnutzung durch Wildarten,
  • jagdliche Informations- und Bildungsarbeit sowie
  • Jagdwesen und jagdliches Brauchtum.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Maßnahme bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 1.000.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum Ende eines Kalenderjahres für das Folgejahr beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

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