Förderprogramm

Förderung des Jagdwesens aus der Jagdabgabe

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)

Ansprechpunkt:

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)

Beethovenstraße 3

99096 Erfurt

Weiterführende Links:
TMUENF – Informationen zur Jagd in Thüringen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen im Jagdwesen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen fördert das Jagdwesen aus der Jagdabgabe.

Die Förderung erhalten Sie für

  • Hegemaßnahmen sowie Maßnahmen zur Lebensraumerhaltung und -verbesserung für Wildarten,
  • Forschung zur Lebensraumnutzung durch Wildarten,
  • jagdliche Informations- und Bildungsarbeit sowie
  • Jagdwesen und jagdliches Brauchtum.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Bagatellgrenze beträgt 2.000 EUR.

Zusatzinfos 

Fristen

Die Anträge auf Förderung aus der Jagdabgabe sind bis zum 31. Oktober eines Kalenderjahres (Ausschlussfrist) für das Folgejahr bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Schulen, Vereinigungen und Fördervereinigungen des Jagdwesens mit Sitz in Thüringen,
  • Personen mit gültigem Jagdschein und Hauptwohnsitz in Thüringen,
  • Personen mit Jagdausübungsberechtigung in Thüringen sowie
  • Einrichtungen zur Jagd- und Wildforschung.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die erforderlichen Genehmigungen von Behörden und sonstige Erlaubnisse vor Antragstellung einholen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Thüringer Richtlinie zur Förderung des Jagdwesens aus der Jagdabgabe
vom: 03.03.2022
geändert am 22.07.2024
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
7801/4-8-17962/2022

Weblink zur Richtlinie

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