Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen im Jagdwesen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Thüringen fördert das Jagdwesen aus der Jagdabgabe.
Die Förderung erhalten Sie für
- Hegemaßnahmen sowie Maßnahmen zur Lebensraumerhaltung und -verbesserung für Wildarten,
- Forschung zur Lebensraumnutzung durch Wildarten,
- jagdliche Informations- und Bildungsarbeit sowie
- Jagdwesen und jagdliches Brauchtum.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Bagatellgrenze beträgt 2.000 EUR.