Förderprogramm

Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR)

Ansprechpunkt:

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Gorkistraße 9

99084 Erfurt

Weiterführende Links:
Informationen zum Thüringer Konsolidierungsfonds (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie sich als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Der Konsolidierungsfonds unterstützt Sie als ein struktur- und mittelstandspolitisch bedeutsames KMU des verarbeitenden Gewerbes, wenn Sie sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.

Damit ist gemeint, dass Sie auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher Ihre Geschäftstätigkeiten einstellen müssen, wenn der Staat nicht eingreift.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt maximal 2.000.000 EUR. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Thüringer Aufbaubank.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie
  • Angehörige Berufe
  • in Ausnahmefällen große Unternehmen.

mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Unternehmen hat eine grundsätzlich positive Entwicklungschance am Markt.
  • Sie müssen ein tragfähiges Konzept zur dauerhaften Beseitigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität vorlegen..
  • Sie müssen einen eigenen Beitrag zur Wiederherstellung der Rentabilität  leisten. Der Beitrag beträgt bei kleinen Unternehmen mindestens 25 Prozent, bei mittleren Unternehmen mindestens 40 Prozent.

weitere Informationen

Bitte beachten Sie für die Antragstellung, dass für Investitionen in die Installation von eigenständigen, mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln keine Darlehen zugesagt werden. Mit Antragstellung bestätigen Sie, dass das beantragte Darlehen nicht dafür verwendet wird. 

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zum Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen
vom: 21.06.2024
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Az.: 1050-R3.1-3094/3-43-24870/2024

Weblink zur Förderrichtinie (externer Link)

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