Förderprogramm

Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)

Förderart:
Bürgschaft
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Finanzen des Landes Thüringen

Ansprechpunkt:

PwC PricewaterhouseCoopers GmbH

Parsevalstraße 2

99092 Erfurt

Weiterführende Links:
Landesbürgschaften Freistaat Thüringen für Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann das Land Thüringen eine Bürgschaft übernehmen.

Volltext

Der Freistaat Thüringen übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, an denen das Land ein besonderes Interesse hat. In Ausnahmefällen verbürgt der Freistaat auch die Übernahme von Mehrheitsanteilen an Unternehmen mit Sitz außerhalb Thüringens.

Die Bürgschaft bekommen Sie zur Besicherung von

  • Darlehen, Mobilien-Mietkaufverträgen und Mobilien-Leasingverträgen zur Finanzierung von Investitionen,
  • Krediten zur Finanzierung von Betriebsmitteln.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt

  • maximal 80 Prozent des Kredits, wobei der zu verbürgende Kredit mindestens EUR 3 Millionen betragen muss,
  • bis zu 60 Prozent des Kredits bei Mietkauf- und Leasing-Verträgen sowie bei der Übernahme von Mehrheitsanteilen an anderen Unternehmen.

Im Rahmen des Ukraine-Hilfsprogramms beträgt die Höhe der Bürgschaft bis zu 90 Prozent des Kredits.

Ihren Antrag richten Sie bitte an die PricewaterhouseCoopers GmbH.

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