Förderprogramm

Landesprogramm Kinderschutz

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Kommune
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Ansprechpunkt:

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Werner-Seelenbinder-Straße 7

99096 Erfurt

Weiterführende Links:
Stark fürs Leben – Kinderschutz in Thüringen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie sich für einen vorbeugenden, kooperativen und inklusvien Kinderschutz einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie als Träger der Jugendhilfe oder andere Einrichtung oder Person Maßnahmen im präventiven, kooperativen und inklusiven Kinderschutz planen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Netzwerke für Frühe Hilfen und Kinderschutz,
  • Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung im Bereich der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes,
  • Fortbildungsangebote zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung,
  • Projekte und Angebote der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes mit überörtlicher fachlicher Bedeutung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.11. eines Jahres an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

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