Förderprogramm

Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Mobilität, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Ansprechpunkt:

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Gorkistraße 9

99084 Erfurt

Tel: 0361 74470

Fax: 0361 7447410

Thüringer Aufbaubank

Weiterführende Links:
Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs Portal der Förderperiode 2021–2027

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Einführung der CO2-armen Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Thüringen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Thüringer Freistaat unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Einführung und praktischen Anwendung alternativer technischer Antriebslösungen, die einen effektiven Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Lärmschutz leisten, sowie entsprechender Modellprojekte.

Sie erhalten die Förderung für

  • Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepte nach den Leitlinien für „Nachhaltige Urbane Mobilitätspläne (SUMPs)“ zur konzeptionellen Vorbereitung von Investitionen im ÖPNV,
  • hieraus sich ergebende Investitionen zur Umstellung auf emissionsfrei angetriebene Fahrzeuge im Straßenpersonennahverkehr (StPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wie
    • Erwerb neuer elektrisch angetriebener Fahrzeuge,
    • Nachrüstung fossil betriebener Fahrzeuge auf emissionsfreie Antriebe,
    • Investitionen zum Aufbau einer Tank- und Ladeinfrastruktur,
    • Umrüstung von Depots und Werkstätten zur Wartung und Reparatur an Fahrzeugen mit emissionsfreien Antrieben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • für Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepte/SUMPs bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • den Erwerb und die Nachrüstung von Fahrzeugen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • für Investitionen in die Tank- und Ladeinfrastruktur sowie die Depotumrüstung für Wartung und Reparatur bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei

  • Investitionsvorhaben mehr als EUR 200.000,
  • Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepten/SUMPs mehr als EUR 7.500 und weniger als EUR 200.000

betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über das EFRE-Portal an die Thüringer Aufbaubank (TAB).

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