Förderprogramm

Förderung der Niederlassung von Apothekerinnen und Apotheker im ländlichen Raum

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Infrastruktur, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Ansprechpunkt:

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung

Weimarische Straße 45/46

99099 Erfurt

Weiterführende Links:
Ärzte für Thüringen Förderung der Niederlassung von Apothekerinnen und Apotheker im ländlichen Raum

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Apothekerin und Apotheker eine öffentliche Apotheke im ländlichen Raum eröffnen beziehungsweise übernehmen möchten oder Ihre Apotheke barrierefrei gestalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Aufnahme des Apothekenbetriebes im ländlichen Raum, in dem die ordnungsgemäße Versorgung mit Arzneimitteln nicht hinreichend sichergestellt ist.

Sie bekommen die Förderung für

  • Renovierungsarbeiten,
  • Umbau der Apothekenbetriebsräume,
  • Anschaffung von Ausstattung der Apothekenbetriebsräume sowie
  • Anschaffung von Büro- und Geschäftsausstattung einschließlich apothekenspezifischer Hard- und Software.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bis zu EUR 40.000 für Investitionen,
  • bis zu EUR 5.000 für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit

je Standort der öffentlichen Apotheke.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein.

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