Förderprogramm

Förderung der Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Infrastruktur, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Ansprechpunkt:

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung

Weimarische Straße 45/46

99099 Erfurt

Weiterführende Links:
Ärzte für Thüringen Förderung der Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt eine Praxis im ländlichen Raum eröffnen beziehungsweise übernehmen möchten oder Ihre Praxis barrierefrei gestalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Ihre Niederlassung als Zahnärztin oder Zahnarzt im ländlichen Raum.

Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt und auch als Zahnärztliches Medizinisches Versorgungszentrum erhalten die Förderung für Investitionen im Rahmen einer Neugründung oder Übernahme einer Zahnarztraxis und/oder Zweig- beziehungsweise Zahnarztfilialpraxis und für Vorhaben zum Ausbau der Barrierefreiheit. Auch als Kieferorthopädin oder Kieferorthopäde werden Sie gefördert.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses für die Neugründung oder Übernahme einer Zahnarztpraxis beträgt

  • bis zu EUR 40.000 für Investitionen in einer Gemeinde unter 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern,
  • bis zu EUR 30.000 für Investitionen in einer Gemeinde mit 15.000 bis unter 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern,
  • bis zu EUR 20.000 für Investitionen in einer Gemeinde mit 30.000 bis 45.000 Einwohnerinnen und Einwohnern

je vollem Vertragsarztsitz.

Bei Neugründung oder Übernahme einer Zweig- beziehungsweise Zahnarztfilialpraxis in einer Gemeinde unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern beträgt die Höhe des Zuschusses für Investitionen bis zu EUR 20.000.

Für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit erhalten Sie bis zu EUR 5.000.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein.

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