Förderprogramm

Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen (ÖPNV-Kooperationsrichtlinie)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Ansprechpunkt:

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Referat 520

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

Weiterführende Links:
Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Träger des öffentlichen Personennahverkehrs mit anderen Trägern zusammenarbeiten und flexible Bedienformen bereitstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Thüringen fördert Verkehrskooperationen zur Koordinierung von Tarifen, Netzen, Fahrplänen und Nahverkehrsplanungen sowie besondere Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einführung flexibler Bedienformen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Sie erhalten die Förderung vor allem für

  • in Kooperationen angestelltes und für kooperative Aufgaben tätiges Personal,
  • die Entwicklung und Weiterentwicklung innovativer gemeinsamer verkehrsträgerübergreifender digitaler Tarif- und Fahrgastinformationsmedien,
  • gemeinsame verkehrsträgerübergreifende analoge Fahrplaninformationsmedien (zum Beispiel Fahrplanhefte und Linienfahrpläne),
  • kundenorientierte Vermarktung der gemeinsamen Produkte und Dienstleistungen der Kooperation,
  • extern vergebene Studien, Erhebungen und Gutachten zur Verbesserung der Kooperation,
  • externe Erstellung von aufgabenträgerübergreifenden Nahverkehrsplanungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe richtet sich nach Ihrem Vorhaben und beträgt

  • für Aufwendungen für Personal bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 1,1 Millionen je Kooperation und Jahr,
  • für digitale Fahrplaninformationsmedien bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • für analoge Fahrplaninformationsmedien bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • für Marketingvorhaben bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • für Studien, Erhebungen und Gutachten bezüglich möglicher Kooperationen, Kooperationserweiterungen und innovativer Projekte bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • für regelhaft zu erstellender Studien, Erhebungen und Gutachten in bestehenden Kooperationen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • für aufgabenträgerübergreifende Nahverkehrsplanungen bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kooperationen von 2 und 40 Prozent für Kooperationen von 3 und mehr Partnern.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 betragen.

Das Antragsverfahren gliedert sich in 2 Stufen:

Melden Sie Ihr Vorhaben bitte bis zum 31.10. des Vorjahres an. Nach Aufnahme in das Förderprogramm stellen Sie Ihren Antrag bis zum 30.4. des der Anmeldung folgenden Jahres beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).

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