Förderprogramm

Projektförderung der Kulturstiftung Thüringen

Foerderart:
zuschuss
Foerderbereich:
kultur_medien_sport, messen_ausstellungen, regionalfoerderung
Foerdergebiet:
thueringen
Foerderberechtigte:
bildungseinrichtung, existenzgruenderin, kommune, oeffentliche_einrichtung, privatperson, unternehmen, verband_vereinigung
Foerdergeber:

Kulturstiftung des Freistaats Thüringen

Ansprechpunkt:

Kulturstiftung des Freistaats Thüringen

Haus zur Goldenen Schelle

Hauptmarkt 40

99867 Gotha

WeiterfuehrendeLinks:
Informationen zur Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen Häufige Fragen zur Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen Online-Portal der Kulturstiftung Thüringen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Thüringen zeitgenössische, innovative Projekte für zeitgenössische Kunst und Kultur verwirklichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt jährlich Fördermittel als Zuschuss für Projekte für zeitgenössische Kunst und Kultur in Thüringen. Gegenstand der Förderung sind zeitgenössische, innovative Projekte mit landesweiter, überregionaler und internationaler Wirksamkeit oder Modellcharakter in den Bereichen

  • Bildende Kunst,
  • Darstellende Kunst (Tanz/Theater)
  • Medienkunst und Bewegtbild
  • Musik und
  • Literatur.

In dem geförderten Vorhaben müssen Sie mindestens eines der folgenden Ziele umsetzen:

  • hohe künstlerische Qualität
  • Förderung des künstlerischen Nachwuchses
  • künstlerische und kulturelle Vielfalt
  • Bildung und Aufrechterhaltung von Netzwerken
  • Kulturelle Bildung und Teilhabe
  • Ausgleich regionaler Benachteiligung.

Die Höhe des Zuschusses hängt vom Projekt ab.

Eine jährliche Antragstellung ist möglich. Richten Sie Ihren Antrag online an die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Anträge zur Projektförderung sind ausschließlich in digitaler Form über das Online-Portal der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen (siehe weiterführende Links)  einzureichen. Dies betrifft ebenso Anlagen wie Arbeitsproben oder erforderliche Nachweise.

Neben allgemeinen Angaben zum Projekt (beispielsweise Ziele, Zeitplan, Kooperationspartner) sind für die Bewerbung erforderlich:

  • Darstellung der Projektidee und des künstlerischen Vorhabens
  • Ausführliche und aussagekräftige Projektbeschreibung mit Zielen, Zeitplan und Kooperationspartnern
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Angaben zu Förderungen von öffentlich-rechtlichen Fördermittelgebern

Folgende Anlagen sind beizufügen:

  • Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
  • Nachweise zu Förderungen von öffentlich-rechtlichen Fördermittelgebern des laufenden und des vorangegangenen Kalenderjahres
  • Bei Vereinen, Institutionen oder ähnlichen Rechtsformen: Aktueller Nachweis der Vertretungsberechtigung (beispielsweise Vereinsregisterauszug, Vollmacht)

Über die Anträge in den einzelnen Sparten beraten Fachjurys, die aus Mitgliedern des Kuratoriums der Kulturstiftung Thüringen und sachkundigen Personen bestehen. Das Kuratorium spricht dem Vorstand der Kulturstiftung die Empfehlungen aus den Fachjurys aus. Auf Grundlage dieser Empfehlungen trifft der Vorstand beziehungsweise der Stiftungsrat die Förderentscheidungen.

Bearbeitungsdauer

Ziel ist es, die Förderinformation den Antragstellenden Ende Dezember zu übermitteln.

Fristen

Sie können Anträge vom 1. Juli bis 1. Oktober des Jahres für das Folgejahr einreichen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur
vom: 15.11.2021
Minister für Kultur und Vorsitzender des Stiftungsrates

Anträge können vom 1. Juli bis 1. Oktober des Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Weblink zur Förderrichtlinie

Service
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