Förderprogramm

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Vermittlung von Informationen und Unterstützung für ältere Menschen (RL AGATHE)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Ansprechpunkt:

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

Weiterführende Links:
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (AGATHE)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie leicht zugängliche Beratungs-, Informations- und Weitervermittlungsangebote für ältere Menschen, die in der Nacherwerbsphase alleine im eigenen Haushalt leben, anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Umsetzung von Vorhaben, durch die die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben gefördert wird.

Sie erhalten die Förderung für Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben

  • von beratenden Fachkräften,
  • zur Weiterentwicklung des Förderprogramms.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt in den ersten beiden Jahren bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, ab dem 3. Jahr bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

Für die Weiterentwicklung des Programms beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zur Auswahl der Projekte wird ein Konzeptauswahlverfahren durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vorgeschaltet. Wird Ihr Vorhaben als förderwürdig anerkannt, können Sie Ihren Antrag beim Thüringer Landesverwaltungsamt einreichen.

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